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AGB´s

Allgemeine Lieferbedingungen

der MICHLER GmbH. A-2380 Perchtoldsdorf (kurz: Verkäufer)

 

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1.1 Den Verkäufer verpflichtende Vereinbarungen, insbesondere soweit sie diese Allg. Lieferbedingungen abändern, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
1 .2 Allfällige Einkaufsbedingungen des Käufers verpflichten den Käufer nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart werden.

 

2. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
2.1 Sofern im Einzelfall nicht Abweichendes vereinbart wurde, hat die Zahlung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum abzugsfrei auf ein Konto des Verkäufers zu erfolgen.
2.2 Eine Aufrechnung von Gegenforderungen ist nur und insoweit zulässig, als diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
2.3 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 10 % p.a. von der verzögerten Zahlung berechnet.

 

3. PLÄNE UND UNTERLAGEN
3.1 Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen usw. stets geistiges Eigentum des Verkäufers. Jede Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung und Vorführung darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Verkäufers erfolgen.


4. EIGENTUMSVORBEHALT
4.1 Die Ware wird unter erweitertem Eigentumsvorbehalt geliefert. Sie bleibt bis zu ihrer vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Sofern der Käufer die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware an einen Dritten im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiterveräußert, wird die diesbezügliche Kaufpreisforderung an den Eigentümer rechtsverbindlich abgetreten. Der weiterverkaufende Käufer ist verpflichtet, dem kaufenden Dritten die Forderungsabtretung zur direkten Zahlung an den Eigentümer bekannt zu geben. Eine Verpfändung oder dergleichen der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware ist nur mit Zustimmung des Verkäufers (Eigentümers) zulässig.


5 ABTRETUNGSVERBOT
5.1 Der Käufer ist nicht berechtigt, Forderungen gegen den Verkäufer, aus welchem Grund immer, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers, an Dritte abzutreten.


6. LIEFERZEIT
6.1 Die vereinharten Lieferzeiten basieren auf den Lieferzusagen der jeweiligen Lieferwerke. Verzögerungen seitens der Lieferwerke in der tatsächlichen Lieferung führen dementsprechend zu Veränderungen der vereinbarten Lieferzeiten, die somit in diesem Sinne unverbindlich sind.


7. HÖHERE GEWALT
7.1 Ereignisse höherer Gewalt berechtigen den Verkäufer, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit zu verschieben oder hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten.


8. MEHR- ODER MINDERLIEFERUNGEN
8.1 Mehr oder Minderlieferungen sind bis zu 10% der jeweiligen Bestellmenge zulässig.


9. GEWÄHRLEISTUNG/MÄNGELRÜGE
9 1 Sofern im Einzelfall nichts Anderes vereinbart wurde, wird die Ware „frei Bestimmungsort des Käufers“ geliefert. Der Zeitpunkt des Gefahrenüberganges ist der Zeitpunkt der Übergabe/Übernahme.
9.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Monate ab Übernahme der Ware durch den Käufer.
9.3 Mängelrügen hat der Käufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Übernahme der Ware schriftlich unter konkreter Bezeichnung des Mangels zu erheben.
9.4 Mängel, die trotz sorgfältiger Prüfung bei Übernahme der Ware nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung unter sofortiger Einstellung etwaiger Bearbeitungen, jedoch innerhalb der Gewährleistungsfrist zu rügen. Mängel sind mit Musterstücken zu belegen.


10. SCHADENERSATZ
10.1 Schadenersatz des Verkäufers ist im Falle leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Höhe des Schadensersatzes ist auf den konkreten Schaden, maximal jedoch auf die Höhe des Auftragswertes, beschränkt. Schadenersatz für indirekte oder Folgeschäden wie entgangenen Gewinn etc. sind ausgeschlossen.


11. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
11.1 Erfüllungsort und ausschließlicher Wahlgerichtsstand für beide Vertragsteile ist Wiener Neustadt, Niederösterreich

 

Perchtoldsdorf, im August 2024

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